(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)123lfd. Nr.ZeichenErläuterungenAbschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)1Zeichen 101 GefahrstelleEin Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.2Zeichen 102 Kreuzung oder EinmündungKreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts3Zeichen 103 Kurve4Zeichen 105 Doppelkurve5Zeichen 108 Gefälle6Zeichen 110 Steigung7Zeichen 112 Unebene Fahrbahn8Zeichen 114 Schleuder- oder RutschgefahrSchleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz9Zeichen 117 Seitenwind10Zeichen 120 Verengte Fahrbahn11Zeichen 121 Einseitig verengte Fahrbahn12Zeichen 123 Arbeitsstelle13Zeichen 124 Stau14Zeichen 125 Gegenverkehr15Zeichen 131 Lichtzeichenanlage16Zeichen 133 Fußgänger17Zeichen 136 Kinder18Zeichen 138 Radverkehr19Zeichen 142 WildwechselAbschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)20Zeichen 151 Bahnübergang21Zeichen 156 Bahnübergang mit dreistreifiger BakeBahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.22Zeichen 159 Zweistreifige BakeZweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang23Zeichen 162 Einstreifige BakeEinstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang